Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, wird früher oder später mit dem Mietvertrag in Kontakt kommen.Der Mietvertrag ist die Basis eines Mietverhältnisses. Er ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter ein wichtiges Dokument. Ist er richtig aufgesetzt, hilft er beiden Parteien, Konflikte im Vorhinein zu vermeiden. Die wichtigsten Aspekte eines Mietvertrags haben wir hier für Sie erläutert. Außerdem können Sie sich hier eine Vorlage für einen Mietvertrag herunterladen.
Ungeachtet der Tatsache, dass es unterschiedliche Arten von Mietverträgen gibt, sind einige Angaben unumgänglich. Dazu gehören:
Es gibt noch weitere Klauseln, die im Mietvertrag geregelt sind. Dazu gehören die Nutzungsbedingungen und die Hausordnung. In diesen wird vereinbart, welche Anlagen wie und wann genutzt werden können. Außerdem werden die Reinigung und Pflege der Wohnung und Anlage, die Ruhezeiten, Fragen zur Haustierhaltung, Renovierungsarbeiten und mehr reguliert.
Die Mietdauer steht bei Abschluss des Mietvertrags schon fest, weshalb dieser auch als Zeitmietvertrag bezeichnet wird. Dies ist möglich, wenn der Vermieter die Immobilie ab einem bestimmten Zeitpunkt selber nutzen oder umfangreiche Renovierungsarbeiten vornehmen will. Allerdings ist eine außerordentliche Kündigung auch bei einem befristeten Mietvertrag möglich.
Der unbefristete Mietvertrag:Unbefristete Mietverträge haben so lange Bestand, bis eine der beiden Parteien das Mietverhältnis schriftlich beendet (unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist).
Der Indexmietvertrag:Beim Indexmietvertrag legen Vermieter und Mieter schon bei Vertragsabschluss fest, in welcher Form die Miete künftig steigen soll. Meistens ist die Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt. Der Vermieter muss den alten und den aktuellen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde legen, wenn es zu einer Mietpreiserhöhung kommt. Der Index wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Der Indexmietvertrag bietet folgenden Vorteil für den Mieter: willkürliche Mieterhöhungen sind nicht möglich.
Der StaffelmietvertragIn einem Staffelmietvertrag wird eine jährliche, prozentuale Mieterhöhung vereinbart, die vom Wirtschaftsstrafgesetz geregelt wird. Das Gesetz besagt, dass die Mieterhöhung nicht höher als 20 Prozent des ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf.
Wenn Sie etwas in Ihrem Mietvertrag nicht verstehen, haben Sie keine Angst davor, um Rat zu fragen. Das verhindert Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner schon vor Vertragsabschluss. Außerdem gehen Sie so sicher, dass Sie wirklich alles verstanden haben und den Mietvertrag letztendlich auch akzeptieren.