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Praxisausfallversicherung
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Freiberufler, die als Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt tätig sind, benötigen für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg eine gut funktionierende Praxis. Hier können Beratungs- und Informationsgespräche geführt werden, hier ist der Freiberufler für seine Mandanten und Klienten jederzeit erreichbar. Kann die Praxis nicht weitergeführt werden, etwa wegen Krankheit, einem Schadensereignis oder Quarantäne, kann schnell die gesamte Existenz bedroht werden.

Die Praxisausfallversicherung

Da das Bestehen einer Praxis für viele Freiberufler existenziell ist, sollte eine entsprechende Absicherung gewählt werden. Die Praxisausfallversicherung ist eine Versicherung aus dem Bereich der Geschäftsversicherungen, die sowohl für eine Arztpraxis wie auch für eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Heilpraktikerpraxis oder einer Kanzlei für Unternehmensberater abgeschlossen werden kann. Sie tritt ein, wenn die Praxis aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht weitergeführt werden kann.

Zu den versicherten Ereignissen gehört zum einen die Zerstörung der Praxis durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschäden. Auch Elementarschäden können versichert werden. Zum anderen leistet die Praxisausfallversicherung aber auch Ersatz, wenn der Freiberufler seine Praxis aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr weiterführen kann.

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Die Leistungen der Versicherung

Die Versicherung für den Praxisausfall übernimmt in erster Linie die monatlich festen Kosten, die bei einer Praxis üblicherweise anfallen. Hierzu gehören Mietzahlungen, aber auch die Kosten für eine eventuell notwendige Vertretung sowie die Gehälter der Angestellten. Wird eine Arztpraxis versichert, besteht bei einigen Versicherungsunternehmen zusätzlich die Möglichkeit, den Nettogewinn zu versichern und so auch die Einkommenseinbußen zu reduzieren.

Keine Gewinnabsicherung

Außer bei Ärzten, die im Rahmen der Praxis-Ausfallversicherung auch ihren Nettogewinn versichern können, bietet dieser Versicherungsvertrag keinen Schutz für Einkommensverluste. Architekten, Rechtsanwälten und Notaren wird daher empfohlen, für diesen Bereich eine separate Vorsorge zu treffen und beispielsweise eine Krankentagegeldversicherung für kurzfristige Erkrankungen oder aber eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit abzuschließen.

Auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann in diesen Fällen den Ertragsausfall absichern.

 
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