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Lebensversicherung
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Wer verantwortungsvoll ist, der trifft für jeden Fall, der im Laufe eines Lebens eintreten kann, Vorsorge. Mit einer Lebensversicherung besteht die Chance, zwei Fliegen mit einer Klappe zu erlegen: Zunächst einmal sind die Hinterbliebenen abgesichert, wenn der Versicherungsnehmer ableben sollte. Auf der anderen Seite gibt es Varianten, bei denen nach Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital zur Auszahlung gebracht wird. Warum sollte man diese Möglichkeit also nicht nutzen, vor allem wenn man weiß, dass sie auch steuerlich genutzt werden kann?

Welche Arten der Lebensversicherung können unterschieden werden?

LEBENSVERSICHERUNG IM VERGLEICH

Es gibt verschiedene Angebote der Versicherungsgesellschaften. Manche Versicherungen sind eine reine Ablebensversicherung, das bedeutet, dass die Versicherungssumme nur dann ausbezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Die Prämien dafür sind günstig, und Ablebensversicherungen sind ideal, um Immobilienkredite zu besichern. Die weitaus häufigere Variante sind die sogenannten Er- oder Ablebensversicherungen. Hier zahlt die Versicherung auf jeden Fall: Wenn der Versicherte ablebt, so wird die Versicherungssumme an die begünstigte Person überwiesen.
Wurde kein Begünstigter angegeben, so fällt diese Summe in den Nachlass und wird im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung unter den Erben aufgeteilt. Wenn der Versicherte den Ablauf der Vertrages bei guter Gesundheit erlebt, dann erhält er die Prämien zusätzlich der Gewinnbeteiligung, die aus der Veranlagung am Kapitalmarkt resultiert, überwiesen.

Worauf ist beim Abschluss eines Vertrages zu achten?

Die Höhe der Versicherungssumme ist von den monatlichen Prämien abhängig. Das bedeutet, dass, wenn viel Kapital angespart werden soll, die monatlichen Raten entsprechend hoch sind. Auch das Lebensalter beim Abschluss des Vertrages hat Auswirkungen, daher kann man allgemein raten, möglichst frühzeitig eine Lebensversicherung abzuschließen.

 
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