Eine Scheidung bringt viele Herausforderungen mit sich, insbesondere, wenn es um das gemeinsame Vermögen geht. Der Verkauf einer gemeinsam erworbenen Immobilie ist oft die beste Lösung, um den Erlös fair aufzuteilen. Doch welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind dabei zu beachten?
Bevor der Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen wird, muss geklärt werden, wer rechtlich als Eigentümer gilt. Handelt es sich um ein gemeinsames Eigentum beider Ehepartner, also um eine sogenannte Eigentümergemeinschaft? In diesem Fall müssen beide dem Verkauf zustimmen.
Die Aufteilung des Verkaufserlöses richtet sich in der Regel nach dem Zugewinnausgleich, sofern die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Dabei wird der während der Ehe erzielte Zugewinn zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Hierbei ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel Immobilie verkaufen bei Scheidung.
Beim Verkauf einer Immobilie können unter Umständen Steuern fällig werden, insbesondere die sogenannte Spekulationssteuer. Diese fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert wird und sie nicht selbst genutzt wurde.
Kommt es zwischen den Ehepartnern zu keiner Einigung über den Verkauf, besteht die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung. Dies sollte jedoch als letzte Option betrachtet werden, da der Verkaufserlös oft deutlich geringer ausfällt.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten zu lassen, um Konflikte zu vermeiden. Auch die steuerliche Beratung kann entscheidend sein, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.
Ein Immobilienverkauf im Rahmen einer Scheidung erfordert eine gute Vorbereitung und klare Absprachen. Von der Eigentumsregelung bis zur steuerlichen Optimierung sollten alle Schritte sorgfältig geplant werden.