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Kündigung wegen Eigenbedarfs: Was tun?

Kündigung wegen Eigenbedarfs: Was tun?

Es passiert in Deutschland immer öfter: Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Im Folgenden erfährst du, wie du dich dagegen wehren kannst. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter oder ein bestimmter Personenkreis selbst Bedarf an der bislang vermieteten Wohnung anmeldet hat und darin wohnen möchte. Es muss genau begründet werden Wenn ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt, muss dieser genau darlegen, warum Eigenbedarf beansprucht wird. Es ist nicht erlaubt, dass der Vermieter kündigt und erst später darüber aufklärt. Nachgeschobene Gründe werden zum Beispiel vor Gericht nur dann berücksichtigt, wenn sie nachweislich auch tatsächlich nach der Kündigung eingetreten sind. Dass der Vermieter selbst einziehen möchte, ist der meist benutze und auch der einfachste Kündigungsgrund. Auch der Einzug von Verwandten und sogar bloßen Haushaltsangehörigen können gemäß Rechtsprechung zu einer Kündigung berechtigen.

Kündigung wegen Eigenbedarfs: Was passiert bei einem Widerspruch seitens des Mieters?

Laut vieler Statistiken werden Kündigungen wegen Eigenbedarfs seit Jahren immer häufiger. Die Beratung der Mieterschutzvereine zu dem Thema nimmt zu und auch die Fälle, die vor Gericht landen. Es kommt immer wieder vor, dass der Vermieter Eigenbedarf ankündigt, aber nach Auszug der Mieter doch nicht einzieht. Oftmals wird die Wohnung dann einfach teurer weitervermietet, gar als Handwerkerunterkunft oder für Touristen genutzt. Wenn Mieter einen Zweifel an der Begründung des Vermieters haben, bleibt ihnen in den meisten Fällen nur der Weg zum Anwalt, Mieterverein und vors Gericht.

Kündigung wegen Eigenbedarfs: Gibt es Besonderheiten oder Sperrfristen?

Es gibt eine Situation, bei der besondere Kündigungsschutzregeln gelten: wenn vormalige Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, beispielsweise wenn Wohnungsbauunternehmen ihre Wohnungen privatisieren. Mieter besitzen dann ein Vorkaufsrecht. Nehmen sie dieses nicht wahr, werden sie außerdem davor geschützt, dass der neue Eigentümer sie gleich vor die Tür setzt. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann dieser frühestens nach drei Jahren aussprechen. Das Gesetz ermöglicht den Bundesländern, diese drei Jahre per Rechtsverordnung auf bis zu zehn Jahre zu verlängern.

Was tun, wenn man schlussendlich, trotz des Gerichtsverfahrens, doch aus seiner Wohnung muss?

Hier empfehlen wir die Schaltung einer Suchanzeige. Mithilfe einer Suchanzeige kannst du ganz gezielt Kriterien veröffentlichen, die deine zukünftige Wohnung aufweisen soll. Dafür ist erforderlich, sich ein sogenanntes Suchprofil einzurichten, indem genau aufgezählt wird, was gesucht wird. Ob Zimmeranzahl oder die Erwähnung einer benötigten Garage oder eines Balkons. Vermieter, die dein Gesuchtes besitzen, können dich anhand deiner veröffentlichten Kontaktdaten im Suchprofil kontaktieren. So einfach kann es gehen!