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Einkommensnachweis bei der Wohnungsbewerbung

Einkommensnachweis bei der Wohnungsbewerbung

Durch einen Einkommensnachweis können Vermieter sicherstellen, dass sich zukünftige Mieter die Wohnung leisten können und es nicht zu Mietrückständen kommt. Unter den Überbegriff „Einkommensnachweis“ zählen mehrere Begriffe: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Einkommenssteuerbescheide.

Wenn ein Mieter kein Einkommen hat, kann dieser selbstverständlich auf eine Mietbürgerschaft zurückgreifen.

Wenn jemand allerdings Arbeitslosengeld erhält, kann dieser sich beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit dies bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung ersetzt in dem Fall den Einkommensnachweis und kann dem Vermieter vorgelegt werden.

 

Einkommensnachweis gefragter denn je in Großstädten

Dort, wo Wohnraum knapp ist, beispielsweise in Großstädten, gehen Wohnungssuchende oft schon mit einer umfangreichen Bewerbungsmappe zum Besichtigungstermin.

Besonders gefragt ist der Einkommensnachweis, welcher in der Bewerbungsmappe nicht fehlen darf.

 

Datenschutz und Gehaltsnachweis

Wer eine Wohnung vermietet, hat berechtigtes Interesse zu erfahren, ob sich der Interessent die vereinbarte Mietsumme leisten kann. Deshalb ist es auch unbestrittenes Recht von Vermietern, bei der Auswahl von Mieten Fragen nach Arbeits- und Einkommensverhältnissen zu stellen.

 

Wie und woher bekomme ich einen Einkommensnachweis?

Arbeitnehmer legen in der Regel als Einkommensnachweis das Formular der Gehaltsabrechnung für die letzten drei Monate, in Ausnahmefällen den Arbeitsvertrag, in Kopie vor. Alternativ kann auch eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber über die Höhe des Gehalts eingereicht werden.

 

Brauche ich beglaubigte Kopie?

Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide. Dies ist aber für einen Einkommensnachweis bei der Wohnungsbewerbung nicht nötig.