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Mittlerweile braucht jedes neu gebaute Gebäude einen Energieausweis. Deshalb sollten Bauherren oder Eigentümer unbedingt sicherstellen, dass sie vom Planer oder Architekten einen Ausweis erhalten.
Wer seine Immobilie aber verkaufen oder vermieten möchte, ist wegen der Energieeinsparverordnung ebenso gesetzlich dazu verpflichtet, Interssenten der Immobilie bei Bedarf zumindest eine Kopie eines Energieausweises vorlegen zu können. So hat der/die zukünftige Mieter/in bzw. Käufer/in schon vorher einen groben Überblick, ob die Immobilie aufgrund ihrer Bauart und Energieeffizienz kostspielig ist.
Seit 2014 müssen die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises - insbesondere der Energiebedarf oder -verbrauch und der Energieträger (zum Beispiel Öl, Gas) für die Heizung ebenso wie die Art der Beheizung - bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden (sollte zum Zeitpunkt der Insertion noch kein Energieausweis vorliegen, muss man auch keine Angaben bezüglich des Energiebedarfs der Immobilie machen) . Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.
Beim Energieausweis wird zwischen zwei Versionen unterschieden: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchnachweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet nur den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Deshalb ist diese Beurteilung unabhängig von den Nutzern des Gebäudes.
Ab Ausstellung gilt jeder Energieausweis zehn Jahre.
Unser Beratungspartner in Ihrer Region wird Sie gern unverbindlich über den Ablauf der Erstellung und die Notwendigkeiten informieren. Je nach Gebäudetyp besteht die Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Varianten des Energieausweis (siehe oben). In Abhängigkeit davon, welcher Energieausweis benötigt wird, ist ein Besuch des Beraters notwendig. Die Kosten hängen dann davon ab, welchen Aufwand der Berater hat, letztendlich jedoch davon, welchen Preis man ausgehandelt hat.
Da unsere Beratungspartner auch Experten bei der Vermarktung von Immobilien sind, können sie Ihnen auch Unterstützung für den Vekaufs- oder Vermietungsprozeß anbieten. Von der Objektwertermittlung, der Preisfindung über die Exposeerstellung (inklusive Bild- und Videoerstellung), der Portalinsertion, als auch der Verkaufsverhandlung und der Beibringung von Dokumenten bzw. der Begleitung zum Notar, können Sie nach Bedarf den individuellen Beratungsumfang wählen.
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Natürlich besteht immer die Möglichkeit, seine Immobilie selber zu vermarkten. Dank des Internets ist es heutzutage sehr leicht, eine Immobilie online zu inserieren. Die Angaben, die unbedingt gemacht werden sollten, um höhere Chancen beim Verkauf zu haben, sind die Größe des Objektes und des Grundstücks, das Baujahr, die Wohnlage, der Kaufpreis und Bilder des Objektes. Weitere und genauere Angaben sind selbstverständlich möglich und auch sinnvoll, denn je genauer ein potenzieller Käufer informiert ist, desto höher ist sein Interesse. Nutzen Sie gern unser Portal, um eine kostenlose Immobilienanzeige in Auftrag zu geben.