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Studie - Funktioniert die Mietpreisbremse?

Studie: Warum die Mietpreisbremse doch funktionieren wird Bild

Etwa 54 % der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete – Spitzenwert in Europa. Die Mietpreise in Großstädten wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart schießen in die Höhe und die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung wird zur immer größeren Herausforderung. Daher gilt seit 2015 die sogenannte Mietpreisbremse. Dies bedeutet, dass die Miete bei erneuter Vermietung einer Wohnung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Ausnahmen bei der Mietpreisbremse

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Regelung gilt zum Beispiel nicht, wenn bereits die Miete des vorherigen Mieters über dieser Obergrenze lag oder wenn die Wohnung vor dem Mieterwechsel modernisiert wurde. Das solltet Ihr bedenken, wenn Ihr auf Wohnungssuche seid und zum Beispiel Wohnungsunternehmen Angebote zu Eurer Suchanzeige schicken. Auch für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht.

Die Mietpreisbremse funktioniert in der Realität nicht wie geplant, denn viele Vermieter ignorieren die Regelung einfach. Wie in der Statistik zu erkennen ist, steigen die Mietpreise weiterhin. Außerdem fordern Mieter Ihr Recht oft nicht ein, weil Sie die genaue Regelung nicht kennen oder direkt beim Einzug in die Wohnung Streit mit dem Vermieter vermeiden wollen.

Welche neuen Regelungen gibt es bei der Mietpreisbremse?

Seit Januar 2019 gibt es einige neue Vorschriften in Bezug auf die Mietpreisbremse. Zum einen sind Vermieter/-innen verpflichtet, die Miete des Vormieters unaufgefordert offenzulegen, wenn diese über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Zum anderen können Mieter/-innen Ihre Vermieter/-innen abmahnen, ohne dafür einen bestimmten Grund angeben zu müssen. Dadurch werden die Rechte der Mieter/-innen gestärkt und die Bedingungen am Wohnungsmarkt werden gerechter.  

Bildquelle: Infografik