Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, auch Individualversicherung genannt, die 70 % aller Familienhaushalte in Anspruch nehmen und einen Versicherungsschutz für alle beweglichen Güter eines Haushalts gewährleistet.
Die Bezeichnung „bewegliche Güter“ umfasst das Inventar einer Wohnung oder eines Hauses, d.h. Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Teppiche), Gebrauchsgegenstände (z. B. Elektrogeräte, Bücher) und Verbrauchsgegenstände (z.B. Nahrung, Heizöl), an denen in Form von Schädigung oder Zerstörung durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Im-/ Explosion), Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Vandalismus oder Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl/ Raub ein Sachschaden entstanden ist. Eine detaillierte Auflistung möglicher Schadensfälle finden Sie hier.
Darüber hinaus kommt die Versicherung in der Regel für Kosten auf, die im Zuge des Sachschadens entstehen können, wie beispielsweise Aufräumkosten oder Transport- und Lagerkosten. Die Versicherung gehört zur Kategorie der „Neuwertversicherung“, womit der Versicherungsnehmer das Recht hat, gestohlene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände durch die Anschaffung neuer, vergleichbarer Produkte zu aktuellem Preisniveau zu ersetzen.
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Versicherungssumme und der Prämien gilt die Wohnfläche, für die pro Quadratmeter 650 Euro bis 750 Euro veranschlagt werden. Für Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Gemälde) wird meistens vertraglich eine Entschädigungsgrenze festgelegt, das heißt, die Versicherung haftet im Schadensfall nur für einen Teil des eigentlichen Wertes. Überschneiden können sich die Leistungen einer Hausratversicherung mit denen einer Wohngebäudeversicherung oder Reisegepäckversicherung. Da es sich um eine private Versicherung handelt, ist das Inventar eines vom Finanzamt anerkannten gewerblich genutzten Arbeitszimmers nicht immer eingeschlossen, und muss gegebenenfalls gesondert versichert werden.
Versicherungsort ist in der Regel ein Haus oder eine Wohnung, das bzw. die ständig genutzt wird; bei längerer Abwesenheit ist die Versicherung zu informieren, die dann den Versicherungsschutz – wegen sogenannter „Gefahrerhöhung“ gegen einen vorübergehenden Aufpreis – wie gehabt aufrechterhält. Bei Umzug besteht der Versicherungsschutz zwei Monate lang gleichzeitig für den alten und den neuen Wohnsitz. Vertragselemente der Police schließen nicht immer eine Transportversicherung mit ein.
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